Der Publizist Blaha hat einen Offenen Brief an die Kanzlerin geschrieben, der es wert ist kommentiert zu werden. »Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin«, heißt es darin, »die mir unverlangt zugesandten ›Berechtigungsscheine‹ für Schutzmasken sende ich Ihnen hiermit postwendend zurück.« Es ist verdienstvoll, dass solche Intimverhältnisse langsam an die Öffentlichkeit kommen: Welches Privileg gestattet den Versand von Berechtigungsscheinen an den Kollegen Blaha, der damit offensichtlich nichts anzufangen weiß (da er sie sonst vermutlich behalten würde)? Zweifellos ist die Einräumung von Berechtigungsscheinen (also eines Privilegs) an Einzelne ein Privileg, und zwar eines, das von der ausgebenden Seite in Anspruch genommen wird, von der empfangenden hingegen in Anspruch genommen werden kann, also ein doppelseitiges, ein ›Arrangement‹, wie man das in der modernen Welt zu nennen pflegt.
Offenbar besteht das Besondere dieses Arrangements darin, dass die empfangende Seite vor dem in Rede stehenden Zuteilungsakt nicht kontaktiert wurde, sich also in der Lage einer Jungfrau aus den Geschichten aus Tausendundeiner Nacht befindet, welcher der Gebieter (oder einer seiner vielen Unterbefehlsgeber) die Nachricht zukommen lässt, die Liegestatt sei bereitet und der nächtliche Zugang zur Majestät stehe offen. Wir kennen aus der neueren Bildungsgeschichte Beispiele, in denen sich die (oder der) derart Privilegierte, etwa Lessings Emilia, als sperrig erweist und lieber den Tod von der Hand des Vaters (oder eines Geliebten) erleidet, als sich der eigensinnigen Wollust des Herrschers zur Verfügung zu stellen. So manche Klassiker-Sentenz kommt einem bei der Gelegenheit in den Sinn. Sehen wir also zu, wie speziell der Publizist Blaha seine Abweisung begründet.
Er schreibt: »Die allmähliche Verwandlung eines Verfassungsrechtes in ein Zuteilungsrecht lehne ich ab, sowohl was die Zuteilung irgendwelcher Güter anbelangt, die ich mir, wenn Sie Ihre Arbeit professionell machen würden, jederzeit selbst beschaffen kann und erst recht, was die ›Zuteilung‹ von Freiheits- und Grundrechten anbelangt, die mir von der Verfassung uneingeschränkt garantiert werden und zu deren Aufrechterhaltung sie verpflichtet sind.« Der Satz verdient es, unter die unsterblichen Sätze der deutschen Literatur aufgenommen zu werden, gleich hinter Schillers Den Dank, Dame, begehr ich nicht, und sicherlich vor dem ebenso geläufigen, dafür in der Bedeutung schillernden und ich begehre / Nicht schuld daran zu sein des wackeren Matthias Claudius, der offenbar noch der Auffassung erlag, es genüge eine verbale Distanzierung, um sich angesichts der Kriege potenterer Zeitgenossen um ihres Nächsten Geld und Gut selbst die moralische Absolution zu erteilen.
Denn worin besteht das Verfassungsrecht, von dem hier die Rede ist? Im Recht, sich Schutzmasken jeglicher Art zu einem beliebigen Zweck zu verschaffen, ohne auf die spezielle Beihilfe der Regierung angewiesen zu sein? Das könnte etwas vordergründig klingen, solange man nicht bedenkt, dass im Wort ›Schutzmaske‹ bereits der ›Schutz‹ steckt und mithin der von der Verfassung gebotene Schutz des individuellen Lebens (samt körperlicher Unversehrtheit), von dem neuerdings viel die Rede ist. In einem gut geführten Gemeinwesen, so müsste ein wohlmeinender Leser wohl übersetzen, ist jeder in die Lage versetzt, die individuell zu seinem Schutz gebotenen Maßnahmen aus freien Stücken zu ergreifen. Das stimmt zwar nicht expressis verbis, wie man wiederkehrenden Berichten aus den Unfallchirurgien der Krankenhäuser entnehmen kann, in denen zusammengeflickt wird, was zusammengehörte, bevor ein hier mit dem Mantel des Schweigens bedeckter Raser es auseinanderdividierte. Doch da kommt das hinter dem Wörtchen ›geboten‹ versteckte Restrisiko ins Spiel, das schon der Bibelgott seinem Liebling Abel nicht abnehmen konnte (oder wollte).
Sollte also die Kanzlerin…? Sollte sie wirklich beschlossen haben, Herrn Blaha, den sie vielleicht nur vom Hörensagen kennt (wir nehmen nicht an, dass sie zu den regelmäßigen Lesern seines Blogs zählt), anders als seinerzeit Jahwe, vom Restrisiko zu befreien, einer saisonal auffälligen Virenerkrankung anheimzufallen, deren statistische Häufigkeit im übrigen … ersparen Sie, lieber Leser, mir den Rest des Satzes, ich habe ihn in letzter Zeit so oft gelesen, dass ich es für eine Beleidigung Ihres Intellekts halten würde, ihn hier erneut anzuführen. Wir alle leiden ein wenig unter der entstandenen Situation, mag sein, auch die Kanzlerin sucht nach Auswegen, es ehrt den zitierten Autor, dass man auf diese Weise auf ihn zukommt, aber es befremdet doch auch zutiefst, denn, um ehrlich zu sei: Der Mann hat recht. Er spricht ja nicht vom Dilettantismus der Herrschenden, jedenfalls steht davon nichts im Text, er weist nur auf die Selbstverständlichkeit hin, in einem gut geführten Gemeinwesen auch in Gesundheitsdingen sein eigener Herr sein zu können. Und das ist sein gutes Recht.
Der Publizist Blaha ist ein kluger Kopf. So wie er Verfassungsrecht und Zuteilungsrecht gegeneinanderstellt, stellt er zwei Weisen des Rechthabens (oder Im-Recht-Seins) neben- und gegeneinander. Die Verfassung schützt den, der sich in ihrem Geltungsbereich befindet, das Zuteilungsrecht schützt den, der, aus welchen Gründen auch immer, zuteilt: er spricht, zusammen mit dem ausgegebenen materiellen Gut, sich das Recht zu, den Empfänger zu bestimmen (und damit über ihn zu verfügen): Nimm du! Dein Nachbar ist nicht gemeint. Dieses Recht nimmt also, indem es gibt. Es nimmt mir, dem Begünstigten, die »Freiheits- und Grundrechte … die mir von der Verfassung uneingeschränkt garantiert werden und zu deren Aufrechterhaltung sie verpflichtet sind« – all jene nämlich, die zu dem angezeigten Vorgang nichts zu sagen haben und daher schweigen, während ihr Beruf ihnen anderes abverlangt. Es nimmt mir das Recht, in eigener Verantwortung das mir zu meinem Schutz Gebotene (oder geboten Erscheinende) zu veranlassen und unnötige Risiken zu vermeiden. Denn selbstverständlich steckt im Gegebenen, wie in jedem Privileg, eine gar nicht so geheime Nötigung: Und bist du nicht willig… dann hagelt es Bußgelder und Schlimmeres.
Der Publizist Blaha schreibt in seinem Brief noch einiges andere, das nachzulesen sich lohnt. Doch dieser Satz, dieser eine schulbuchreife Satz … sei dringend allen zur nachholenden Lektüre empfohlen, denen der widerwärtige Anblick einer sich um auszuteilende Schutzmittel balgenden Nation inmitten der ›größten Krise der Neuzeit‹ nichts weiter entlockt als ein notorisches Warum nicht mehr? Mehr wovon? Sie wollen keine Wahrheit, sie wollen, dass etwas wahr sei. ›Alle sind gefährdet, also bin ich der Gefährdete.« Wer hier nichts merkt, der merkt nichts. »Tatsachenwahrheiten«, so Blaha aufs Neue, »haben gegenüber dem Skandalisierungsfuror moderner Medien den Vorzug einer beständigen Hartnäckigkeit, sie werden sich mit der Zeit auch bei den Gerichten durchsetzen.« Information, heißt das, schlägt Desinformation, es braucht bloß seine Zeit.
Darauf vertrauen heute viele.
Quelle:
https://www.hannah-arendt.de/2021/02/offener-brief-an-die-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel/